Bau- und Umweltausschuss
Dem Bau- und Umweltausschuss gehören jeweils sechs ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder und der erste Bürgermeister (bzw. ein Stellvertreter) als Ausschussvorsitzender an. Der Bau- und Umweltausschuss ist vorberatend tätig, soweit der Marktgemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen beschließen sie anstelle des Marktgemeinderats (beschließende Ausschüsse); nähere Einzelheiten hierzu regeln §§ 9 ff der GeschO.
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