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Archivierte Nachrichten

Schluss mit der Wildplakatierung

Markt möchte ausschließliches Recht zur Werbung an Unternehmen vergeben – Ausnahmen für Wahlwerbung und Vereine Arnstorf. Informationen zum aktuellen Stand der Vergabe des Plakatierungsrechtes erhielten die Mitglieder des Kulturausschusses bei ihrer ersten Sitzung im Jahr. Demnach ist geplant, einem Vertragsnehmer das ausschließliche Recht zur Werbung mittels Plakaten im öffentlichen Straßenraum zu übertragen. Die Plakatierung soll an Masten und Laternen per Wechselrahmen erfolgen, die vom Konzessionsinhaber bestückt werden. Es werde die Anbringen von 30 doppelseitigen Wechselrahmen angestrebt, so die Auskunft von Bürgermeister Alfons Sittinger und Alexander Flexeder vom Ordnungsamt. Gleichzeitig soll diese Firma berechtigt werden, gegen ungenehmigte Plakatierungen vorzugehen und diese zu entfernen. Als wesentliche Ziele wurden die Herstellung eines einheitlichen Ortsbildes und die Eindämmung der Wildplakatierung genannt, ebenso die Gewährleistung einer vorbildlichen Reinigung und Wartung der Rahmen, eine Reduzierung des Arbeitsaufwandes in der Verwaltung und beim Bauhof. Als zusätzliche jährliche Einnahmen werden 500 Euro erwartet. Dem Markt werde vom Konzessionsinhaber das Recht eingeräumt, sich 20 Prozent der Wechselrahmen für die Bewerbung eigener Veranstaltungen zurück zu behalten. Außerdem werde in den neuen Vertrag die Klausel zur Wahlplakatierung eingearbeitet und den politischen Parteien damit das Recht zur Anbringung von Plakaten außerhalb der Rahmen eingeräumt. Eine weitere Klausel soll es den ortsansässigen Vereinen gestatten, ihre Veranstaltungen außerhalb der Wechselrahmen zu bewerben und garantieren, dass diese „wilde“ Plakatierung durch den Konzessionsinhaber nicht entfernt wird. Die Vergabe soll im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. 
(Quelle: RA 23.02.2019)