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Satzung für Holzhäusl geändert

Als der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Arnstorf zu seiner jüngsten Sitzung zusammenkam, befasste man sich eingangs mit der Außenbereichssatzung Holzhäusln, wo eine erste Änderung anstand. Die einmonatige Auslegung wurde durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden weder Anregungen noch Bedenken im Verfahren vorgebracht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange führte zu verschiedenen Stellungnahmen, mit denen man sich befasste. Die Außenbereichssatzung Holzhäusl, 1. Änderung wurde in der aktuellen Satzung beschlossen.
Dem Bau- und Umweltausschuss lag ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Mehrzweckhalle mit Hackschnitzelheizung und Lagerstätte in Geiselsdorf vor. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Für diesen Bereich wurde am 19. April durch den Marktgemeinderat die Aufstellung einer Satzung beschlossen. Das Aufstellungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Ein Hausbesitzer in der Eggenfeldener Straße in Arnstorf möchte eine energetische Sanierung des Bestandswohnhauses sowie den Ausbau des Dachgeschosses zu einem Sechs-Parteienhaus vornehmen. Die Eigenart der Umgebung entspricht einem Mischgebiet, das Vorhaben ist zulässig, weshalb das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Weiter lag ein Antrag auf Genehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Nebengebäudes in Mitterhausen vor. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Mitterhausen im Bereich einer Satzung über die Festlegung der Grenzen des bebauten Ortsteils von Mitterhausen. Es entspricht der Satzung, weshalb nichts dagegen sprach. In Eiselstorf soll ein Carport angebaut werden. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Dafür wie für den Antrag auf Genehmigung eines Ersatzbaus einer landwirtschaftlichen Unterstelle in Qualn gab es gemeindliches Einvernehmen. Das Bauvorhaben ist privilegiert, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Ein Bauherr möchte in Mitterhausen an ein bestehendes landwirtschaftliches Mehrzweckgebäude eine Maschinenhalle anbauen. Das Vorhaben ist in einem Dorfgebiet zulässig und es entspricht der Satzung. Der Bau- und Umweltausschuss hatte auch diesbezüglich keine Einwände. In Weilnbach soll eine Werkhalle neu entstehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „GI, GE Gewerbepark Kollbachtal“. Es entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Das Gremium beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zu Befreiungen zu erteilen. Kenntnis erhielt der Ausschuss auch davon, dass im Bereich Kemathen/Oberelend ein neuer Mobilfunkstandort geplant ist. Dies ist ein Ersatzstandort für den Bestandsstandort in Oberelend. Das Vorhaben dient der Verbesserung und Optimierung des Mobilfunknetzes. Grund für den Ersatzstandort ist, dass der vorhandene nicht mehr den technischen Rahmenbedingungen entspricht und die Möglichkeit fehlt, diesen Standort technisch zu erweitern. Der neue Mast wird etwa 40 Meter hoch werden. Die Genehmigung wird direkt bei der Bundesnetzagentur eingeholt.
Bei der Zusammenkunft wurde auch über ein Bauvorhaben, das als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt wurde bzw. wird, informiert: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Pfarrer-Aigner-Straße. Des Weiteren wurde zum Ende des öffentlichen Teils darauf hingewiesen, dass im Krankenhausweg eine Mulde zur Niederschlagswasserableitung erstellt wurde, die jedoch zu tief ist.
(Quelle: RA 12.8.2021)