• img
  • img
  • img

+++ Terminvereinbarung im Bürgerbüro erwünscht!!! +++

Archivierte Nachrichten

Saisonarbeit: Neue Regeln für kurzfristige Beschäftigungen

Der Bundestag hat beschlossen, die Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte anzuheben. Sie sind nun sozialversicherungsfrei, wenn die Beschäftigung von vornherein auf vier Monate oder 102 Arbeitstage begrenzt ist. Bisher lag die Grenze bei drei Monaten oder 70 Arbeitstagen. Diese Regelung trat zum 1. Juni 2021 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2021.

Die Pressemitteilung der SVLFG finden Sie hier: Startet das Herunterladen der Datei