Der Bundestag hat beschlossen, die Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte anzuheben. Sie sind nun sozialversicherungsfrei, wenn die Beschäftigung von vornherein auf vier Monate oder 102 Arbeitstage begrenzt ist. Bisher lag die Grenze bei drei Monaten oder 70 Arbeitstagen. Diese Regelung trat zum 1. Juni 2021 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2021.
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