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Archivierte Nachrichten

Nun offiziell: Alfons Sittinger hört auf

Alfons Sittinger (63) geht am 30. April 2020 in den Ruhestand. 19 Jahre wird er dann Bürgermeister von Arnstorf gewesen sein. (Foto: red)

Bürgermeister tritt 2020 nicht mehr an

Alfons Sittinger kandidiert nicht mehr für das Amt  Bürgermeisters in Arnstorf im nächsten Jahr.Diese Entscheidung gab er im Rahmen einer Sitzung des CSU-Ortsverbandes in dieser Woche bekannt.Sittinger, der das Amt dann 19 Jahre ausübt, betonte:  „Ich bin überzeugt, dass es Zeit ist für einen Generationswechsel, für neue Konzepte und Ideen. Kein Bürgermeister ist vor mir in Arnstorf länger im Amt gewesen.  Ich fühle mich fit und hoffe, dass das in den nächsten Jahren auch noch so ist. Auch freue ich mich auf mehr Zeit für meine Familie, Freunde und Hobbies. Dies ist zwangsläufig in den letzten Jahren etwas zu kurz gekommen,“sagte Sittinger. Das Amt des Bürgermeisters habe es ihm ermöglichte,  zahlreiche Projekte und Maßnahmen umzusetzen. Dabei habe er auf ein  überwiegend konstruktives Verhältnis im Marktrat bauen können. „Ich ging und gehe nach wie vor gerne ins Rathaus und mein Ziel war und ist es, Arnstorf als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort erfolgreich weiter zu entwickeln. Die Themen gehen uns in diesem und  nächsten Jahr nicht aus und es wird uns allen nicht langweilig, so Sittinger und fügte hinzu: Ich hatte immer das Glück mit einem engagierten und kompetenten Team im Rathaus und in den Außenstellen arbeiten zu dürfen und ich bin überzeugt, wir haben gemeinsam Positives geschaffen“. Als Kandidaten von Seiten der CSU in Arnstorf könne er sich Kyrill Gabor vorstellen, der durch seine Position als Ortsvorsitzender, seine Mitgliedschaft im Marktrat und Kreistag sowie seine Tätigkeit als Fraktionssprecher im Marktrat über umfangreiche kommunalpolitische Erfahrung verfügt. Gabor habe auch seine Bereitschaft zu einer Kandidatur signalisiert. Die letztendliche Entscheidung darüber treffen die Mitglieder in der Ortshauptversammlung, erläutert Sittinger abschließend.                        
(Quelle: RA 04.04.2019)