Alterssicherung der Landwirte
Zum 1. Januar 2023 sollen die Hinzuverdienstregelungen grundlegend geändert werden. Dies hat die Bundesregierung per Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Bezieherinnen und Bezieher von vorzeitigen Altersrenten dürfen demnach ab 1. Januar 2023 unbegrenzt dazu verdienen.