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Archivierte Nachrichten

„Kollbachtal“: Solo für Arnstorf

"Von der Scheune hier bis zum Waldrand und in Richtung Südne", erläuterte Bürgermeister Alfons Sittinger (2. von rechts) im Mai 2017 nach einer Gesprächsrunde die Lage der zehn Hektar großen Fläche für den geplanten Gewerbepark "Kollbachtal" bei Weilnbach; damals mit dabei (von links) Roßbachs Bürgermeister Ludwig Eder, Ex-Mdl Erwin Huber, Unternehmer Günther Moosburner, MdB max Straubinger und Grundeigentümer Robert maier (rechts). (Foto: Archiv Machtl)

Interkommunales Gewerbegebiet  im Verbund mit Roßbach scheitert am Veto der Regierung von Niederbayern – Marktgemeinde führt Projekt alleine fort
Von Sebastian Fleischmann 

Arnstorf/Roßbach. Es hätte ein Vorzeigeprojekt werden sollen: Gemeinsam arbeiteten die Marktgemeinde Arnstorf und die Gemeinde Roßbach an der Umsetzung des  interkommunalen Gewerbegebiets „Kollbachtal“, ein  in der Region einzigartiges Kooperationsvorhaben. Rund 100 000 Quadratmeter Fläche sollten Betrieben den bereits weit fortgeschrittenen Planungen zufolge bei Weilnbach  so zur Verfügung gestellt werden.  Doch zumindest aus Roßbacher Sicht bleibt es bei „hätte werden sollen“. Denn die Regierung von Niederbayern hat Bedenken angemeldet, die offenbar kurzfristig nicht aus der Welt zu schaffen sind. Entstehen soll das Gewerbegebiet aber dennoch: Die politischen Gremien in Arnstorf haben beschlossen, die Pläne alleine zu verwirklichen – ohne Beteiligung der Nachbargemeinde Roßbach.

Gemeinsame Erschließung war geplant 

Die Idee hinter dem Vorhaben war fortschrittlich: Gemeinsam hätten beide Kommunen das Gewerbegebiet, das komplett auf Arnstorfer Grund liegt, erschlossen und betrieben. Kosten und Ausgaben sollten, fest vereinbart, im Verhältnis 60 (Arnstorf) zu 40 (Roßbach) aufgeteilt werden. 

 Die planungs- und genehmigungsrechtlichen Hintergründe sind dabei freilich keine ganz leichte Kost. In beiden Gemeinden besteht in jedem Fall Bedarf an neuem Gewerbegrund.  In Arnstorf etwa mangelt es  an geeigneten Flächen, entweder befinden sie sich im Überflutungsbereich der Kollbach oder der Abstand zur nächsten Siedlung ist zu gering. In Roßbach gibt es zwar noch einige kleinere verfügbare Flächen, diese sind aber für größere Ansiedlungen nicht geeignet. Und für ein bereits vor Jahren ausgewiesenes, größeres Gewerbegebiet mangelt es  an Interessenten – zu widrig sind die Gegebenheiten dort. Das Areal, das die Gemeinde dann wieder „zurückwidmen“ würde, wird etwa durch eine Hochspannungsleitung regelrecht „zerschnitten“, so dass auch dort keine größeren Hallen gebaut werden könnten.   

 Also entstand die Idee, ein so genanntes interkommunales Gewerbegebiet umzusetzen. Der Clou dabei: Ermöglicht werden solche Vorhaben erst durch  Anfang 2018 in Kraft getretene Änderungen im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern, die  bei dieser neuen Planungsform Lockerungen beim so genannten Anbindegebot beinhalten. Bisher hatte das LEP vorgeschrieben, dass neue Gewerbegebiete zwingend an Siedlungen andocken müssen. Unter gewissen Voraussetzungen wird so nun aber der Weg frei für Gewerbeflächen „auf der grünen Wiese“, wie dies in Weilnbach der Fall ist.

 Zu eben diesen Bedingungen gehört allerdings, dass den beteiligten Kommunen keine  geeigneten angebundenen Flächen zur Verfügung stehen. Während dies der  höheren Landesplanungsbehörde an der Regierung von Niederbayern im Fall von Arnstorf unstrittig erscheint, gibt es im Roßbacher  Fall allerdings Zweifel.

„Topographieausnahme“ als Chance für Arnstorf 

Unter engen Voraussetzungen sehe das LEP  Ausnahmen vom beschriebenen Anbindungsgrundsatz vor,  bestätigt die Regierung von Niederbayern zwar auf Nachfrage: Abgewichen werden könne davon aber eben nur,  wenn in beiden planenden Gemeinden kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden sei. „Dieser Ausnahmefall liegt jedoch nicht vor, da in der Gemeinde Roßbach angebundene Alternativen vorhanden sind“, heißt es in der Mitteilung der Regierung.

 Die Behörde zeigt aber zugleich einen Ausweg auf: Eine Abweichung vom im LEP verankerten  Anbindungsziel sei außerdem möglich, „wenn aus topographischen Gründen oder auf Grund schützenswerter Landschaftsbestandteile ein angebundener Standort nicht realisierbar ist“. Und eben diese „Topographieausnahme“ greife für das zehn Hektar große Gewerbegebiet im Fall der Marktgemeinde Arnstorf. Die Gemeinde prüfe derzeit die weiteren berührten Belange, teilt die Behörde  mit. In der Gemeinde Roßbach sei eine solche Topographieausnahme dagegen nicht möglich. 

 In Arnstorf hat so auch bereits der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung entsprechende Beschlüsse gefasst und die nötigen Änderungen, die sich aus den eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung  ergeben haben, in die Pläne eingearbeitet. Bürgermeister Alfons Sittinger hofft, dass  das Projekt nun schnell in die Tat umgesetzt werden kann. Zwar müsse zunächst auf Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde eine Artenschutzuntersuchung durchgeführt werden, parallel dazu werde jedoch bereits die Erschließungsplanung vergeben. Schon im Frühjahr könnten dann die Bagger im „Kollbachtal“ anrollen. Sechs Betriebe haben  laut Sittinger  schon schon mehr oder weniger konkret ihr Interesse an Grundstücken hinterlegt, alle aus Arnstorf oder einem Umkreis von  zehn Kilometern. Damit wäre der Gewerbepark bereits voll belegt.

 Eben diese große, bereits konkret bestehende  Nachfrage habe die Marktgemeinde bewogen, auf die von der Regierung von Niederbayern aufgezeigte Topographie-Option zu setzen und das Vorhaben rasch voranzutreiben. „Es wäre fatal für einen Wirtschaftsstandort, wenn man Betrieben keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr anbieten kann“, betont Sittinger mit Blick auf die mangelnden Alternativen im Ortsgebiet. Auch spätere Erweiterungen seien dort einmal möglich. „Dieses Gewerbegebiet ist ein Jahrzehnteprojekt“, so Sittinger.

 Nicht glücklich mit den Entwicklungen ist man freilich in Roßbach. Immerhin habe man rund drei Jahre Planung in das Projekt investiert, schildert Bürgermeister Ludwig Eder. In einem aufwendigen Verfahren habe man alle möglichen Flächen auf den beiden Gemeindegebieten  untersuchen lassen. Das Ergebnis brachte auf beiden Seiten den Gewerbepark „Kollbachtal“ als beste Option hervor. Der  Aufwand sei letztendlich umsonst gewesen, zeigt sich Eder enttäuscht – zumal man lokale Betriebe mit Erweiterungswünschen bereits nach Arnstorf verwiesen habe.

Enttäuschung in Roßbach 

Eder hätte sich gewünscht, dass beide Gemeinden  das gemeinsame Projekt zusammen etwas hartnäckiger verfolgt hätten. „Das wäre etwas Neues gewesen“, meint er. Und er ist überzeugt davon, dass die Zukunft für Kommunen generell in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit liegt – und nicht im altbackenen „Kirchturmdenken“. Mit der ILE Klosterwinkel habe man  etwa bereits beste Erfahrungen gemacht. 

 Noch hat Eder die Hoffnung nicht vollends aufgegeben. Am Montag weilte er zu einem Gespräch an der Regierung von Niederbayern, wo er sich die Hintergründe der ablehnenden Haltung erklären ließ. Die interkommunale Zusammenarbeit aus rechtlicher Sicht wäre ihm zufolge durchaus nach wie vor möglich, gleichgültig nach welchen Kriterien das Genehmigungsverfahren bei der Oberen Baubehörde beurteilt werde. „Man müsste es einfach wollen“, sagt er. Auch Ministerpräsident Markus Söder persönlich habe ihn schließlich schon vor Monaten bei einem Treffen bezüglich des interkommunalen Vorhabens bestärkt.

 Denn auch abgesehen von der vertanen Planungszeit überwiegen für Eder die Nachteile: Als Alternative zum zehn Hektar großen Gewerbepark „Kollbachtal“ sei Roßbach gewissermaßen gezwungen, ein eigenes neues Gewerbegebiet auszuweisen, obwohl allenthalben über Flächenfraß diskutiert werde. Eder: „Wir müssen ja auch schauen, dass wir uns weiterentwickeln.“
(Quelle: RA 19.12.2018)