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+++ Defibrillator-Schulung am 14.08.2024!!! +++ Rathaus am 16.08.2024 geschlossen!!! +++

Archivierte Nachrichten

Heckenzuschnitt

Der Markt Arnstorf bittet alle Eigentümer von Grundstücken, den Baum- und Strauchbewuchs entlang der Grundstückgrenze soweit zurückzuschneiden, dass das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsfläche das ganze Jahr über freigehalten wird. Durch Überhänge dürfen keine Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs entstehen.

Das sogenannte Lichtraumprofil legt den Bereich fest, den Bäume oder Sträucher an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen nicht überschreiten dürfen. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein seitlicher Mindestabstand vom Fahrbahnrand von 1,50 m sowie eine Mindesthöhe des freien Lichtraumprofils von 4,50 m erforderlich. Im Bereich öffentlicher Gehwege ist eine lichte Höhe von 2,50 m vom Bewuchs freizuhalten. Außerdem darf die Sicht auf Verkehrszeichen nicht durch Pflanzen verdeckt werden. Siehe Skizze.

Der Markt bittet um Beachtung.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unseren Bauhofleiter unter Tel.-Nr. 0175 3708392.