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„Es wäre das falsche Signal“

Hebesätze bleiben unberührt – Finanzausschuss spricht sich gegen Erhöhung aus

Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt mit 295 v. H. weit unter dem bayerischen Durchschnitt und dies wird sich auch im nächsten Haushaltsjahr nicht ändern. Der Finanzausschuss wird dem Marktrat keine Empfehlung aussprechen den Hebesatz anzupassen.

Die Gemeinde mit dem niedrigsten Gewerbesteuersatz in Niederbayern zu sein, ist eines der Argumente für eine Ansiedlung in der Marktgemeinde, die gleichzeitig zu den Kommunen mit der höchsten Wirtschaftskraft zählt. Bereits seit 2002 erhält der Markt deshalb keine Schlüsselzuweisungen mehr. Der Bayerische Kommunale Prüfverband ist jedoch nun der Meinung, dass Arnstorf eine Anhebung vornehmen sollte, um die Verschuldung abzubauen.  Eine Erhöhung um 15 Prozentpunkte würde rund 330 000 Euro Mehreinnahmen bedeuten, die in Teilen als Kreisumlage weitergegeben würde. „Sicherlich ist der niedrige Hebesatz ein Standortvorteil, doch längst nicht der einzige“, bekräftigte Bürgermeister Alfons Sittinger, der die Unternehmerfreundlichkeit des Marktes auch in anderen Punkten beschrieb. „Das wäre das falsche Signal“, bekräftigte Kyrill Gabor (CSU-Fraktion), der sich, ebenso wie Hans Schmied (LWG) entschieden gegen eine Erhöhung aussprach.

Ausgaben disziplinieren

„Wir haben kein Einnahmenproblem, nur die Investitionswunschlisten sind zu lange“, so Gabor weiter. Einer Abgabenerhöhung sei eine Disziplinierung der Ausgaben vorzuziehen, diese Meinung vertritt auch Hans Reiter (LWG). Er sieht, ebenso wie seine Gremiumskollegen, den niedrigen Hebesatz als Attraktivitätsfaktor. Nur Maria Bellmann (SPD) sprach sich für eine Erhöhung auf den Nivellierungssatz von 310 v. H. aus.

Auch die Grundsteuerhebesätze bleiben unangetastet. Kämmerer Dieter Pfannenstein bekräftigte, dass eine Erhöhung keine größeren Auswirkungen auf die Haushaltseinnahmen hätten. „Die Mehreinnahmen stehen in keinem Verhältnis zu dem negativen Signal, das an die Grundstücksbesitzer durch eine Hebesatzerhöhung gesendet würde“, so die einhellige Meinung im Finanzausschuss. Es wird dem Marktrat kein Vorschlag zur Anpassung unterbreitet.

Im Haushaltsjahr 2018 werden die Grundsteuersätze A (334,5 v. H.) und B (329,3 v. H.) somit unverändert bleiben.

(Quelle LZ vom 24.11.2017)