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Die Kita-Gebühren steigen

Über drei Jahre hat der Markt Arnstorf nicht an den Gebühren für die Kita Pusteblume gerüttelt. Doch nun sei es an der Zeit an der Gebührenschraube zu drehen, nachdem die Einrichtung der Marktgemeinde weit unter den Sätzen der umliegenden Kindergärten liegt, machte der Rathauschef deutlich.
„Wir bieten eine hohe Qualität, haben einen sehr guten Personalschlüssel, der ein umfangreiches Angebot ermöglicht und unsere neue Außenanlage ist beispielgebend“, betonte Bürgermeister Christoph Brunner. Der Kommunale Prüfverband habe bereits mehrmals angemahnt, die Gebührensatzung zu verändern. Zudem investiere der Markt stetig in die Ausstattung der Kita. Dass es immer ein Defizit gebe, sei einkalkuliert, schließlich wolle man an der kommunalen Einrichtung nicht verdienen. Dennoch sei es nun an der Zeit, nachdem die Verwaltung die jetzigen Gebühren mit umliegenden Einrichtungen verglichen habe, den Schritt vorzunehmen.
Eigentlich sollten die Stundensätze noch höher steigen, doch bevor eine Satzungsänderung vorgenommen wurde, nahm die Marktspitze Gespräche mit dem Kita-Personal und dem Elternbeirat auf. Dort habe er ähnlich argumentiert und die Notwendigkeit der Anhebung gerechtfertigt. Allerdings wollte der Elternbeirat die Erhöhung nicht ohne Weiteres hinnehmen und brachte deshalb einen Gegenvorschlag. Letztlich ist es ein Kompromiss, auf den sich Gemeinde und Elternbeirat einigen konnten. In einem ersten Schritt werden die Gebühren zum 1. September 2023 erhöht und im Folgejahr noch einmal. Dann sollen die Gebühren jährlich geprüft werden, damit in Zukunft keine großen Erhöhungsschritte nötig sind. Am Vorschlag für die Krippengebühren rüttelte der Elternbeirat nicht.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Freistaat den Eltern pro Kindergartenkind, also ab drei Jahre, 100 Euro zu den Kindergartengebühren zuschießt, und somit die Beiträge überschaubar sind, stimmte der Marktrat ohne Gegenstimme zu. Zum Beispiel müssen Eltern, die ihr Kind bis 20 Stunden betreuen lassen, nur 15 Euro monatlich drauflegen. Anders sieht es bei den Krippengebühren aus. Hier zählt die Einkommensgrenze für einen Zuschuss. 

Die neuen Gebühren
Für Kinder ab drei Jahren monatlich: bis 20 Stunden 115 Euro; bis 25 Stunden 125 Euro; bis 30 Stunden 130 Euro; bis 35 Stunden 135 Euro; bis 40 Stunden 140 Euro; bis 45 Stunden 145 Euro; über 45 Stunden 150 Euro. Hinzukommen vier Euro Spiel- und drei Euro Saftgeld. Für Krippenkinder unter drei Jahren: bis 15 Stunden 120 Euro; bis 20 Stunden 140 Euro; bis 25 Stunden 160 Euro; bis 30 Stunden 180 Euro; bis 35 Stunden 200 Euro; bis 40 Stunden 220 Euro; bis 45 Stunden 260 Euro; über 45 Stunden 290 Euro. Saft-, Tee- und Spielgeld sind in den Gebühren enthalten. Beibehalten wird beim zweiten Kind eine 25-prozentige Ermäßigung, ab dem dritten Kind eine 50-prozentige Ermäßigung. 

Quelle: Mediengruppe Attenkofer/Ausgabe Landauer Zeitung vom 19.06.2023/Autor: Angelika Gabor