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Archivierte Nachrichten

Den Weg für Betreuungseinrichtung geebnet

Marktrat beschließt Bebauungsplan „Sandäcker“ – Neue Tragkraftspritze wird beschafft

Im November 2017 hat die gemeinnützige Barmherzige Brüder GmbH ihr Vorhaben vorgestellt, in Arnstorf eine Wohn- und Beschäftigungseinrichtung für Menschen mit Autismus zu errichten. Entstehen soll die Einrichtung südwestlich der Wimmer-G’wanden. Nun hat der Marktrat mit der Aufstellung des Bebauungsplans „WA Sandäcker“ den Weg dafür geebnet.

Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Es wird nordöstlich von bestehender Wohnbebauung, ansonsten von landwirtschaftlicher Fläche umgrenzt. Im nördlichen Bereich grenzt der Geltungsbereich an den Bebauungsplan „Wimmer-G’wanden West“ an. Nach Beschluss und in Abstimmung mit dem Kreisbauamt wird ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Daher wird von der Umweltprüfung sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Dieses Verfahren ist für die Zulässigkeit von Wohnbaunutzung auf Flächen mit einer maximalen Grundstücksfläche von 10 000 Quadratmeter begründet, die sich an bebaute Ortsteile anschließen.

Vereinbarung mit Freistaat

Beschlossen hat der Marktgemeinderat auch die Vereinbarung zwischen dem Markt Arnstorf und dem Freistaat Bayern zum Neubau des Rad- und Wirtschaftsweges und Verbreiterung beziehungsweise Ausbau der Staatsstraße 2115 vom östlichen Ortsende Wabach bis Geiselsdorf. Mit dieser Vereinbarung werden Regelungen zum Gegenstand, der Durchführung, der Fahrbahnbreite und Befestigung, der Kostentragung, der Bau- und Unterhaltungslast, dem Grunderwerb und Vermessung sowie Zahlungspflicht und Abrechnung getroffen.

Schnell abgehandelt war zudem die Beschlussfassung zur Entsorgung von 1 600 Kubikmeter Klärschlamm der Kläranlage Arnstorf. Man müsse in den sauren Apfel beißen und die gestiegenen Preise hinnehmen, da nur noch die thermische Verwertung in Frage kommt, betonte Bauamtsleiter Heinz Kaltenhauser. Die Kosten berechnen sich nach prozentualem Anteil des Trockensubstanzgehalts, der vom Klärwärter festgestellt wird. Im Jahr 2018 lag der Trockensubstanzgehalt zwischen drei und 3,5 Prozent. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Kuchler aus Geiersthal abgegeben. Der Komplettpreis bis 3,5 Prozent TS-Gehalt beträgt 30,50 Euro netto zuzüglich 100 Euro Regiearbeiten.

Einheitliche Regelung

Pünktlich zu den Europawahlen und den damit verbundenen Plakatierungen hat der Marktrat eine Änderung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten verabschiedet. Bislang durfte bei Europa- und Bundestagswahlen sechs Wochen vor dem Wahltermin, bei Landtags-, Bezirkstags- und Kommunalwahlen vier Wochen vor Wahltermin plakatiert werden. Nun ist die Regelung einheitlich auf sechs Wochen vor dem Urnengang festgelegt worden. Aus sicherheitsrechtlichen Gründen waren zudem mehrere Ergänzungen in der Satzung für die Benutzung des Freibades erforderlich.

Stattgegeben hat das Gremium einem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Ruppertskirchen auf Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze. Bei der derzeitigen Tragspritze kam es in der vergangenen Zeit zu vielen Reparaturen, da die Kupplung defekt war. Während der Reparaturen kann die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht sichergestellt werden. Von der Regierung von Niederbayern liegt bereits ein Zuwendungsbescheid für die Förderung in Höhe von 4 700 Euro vor. Der Marktgemeinderat hat der Realisierung des Kaufs einer neuen Tragkraftspritze zum Angebotspreis von 14 830 Euro bei der Firma Ziegler zugestimmt. Beschlossen wurde auch die Erhöhung des Zuschusses für die Neuerrichtung oder Instandsetzung von Feuerlöschteichen auf maximal 1 000 Euro.
(Quelle: LZ 19.4.2019)