• img
  • img
  • img

+++ Anmeldung zum Ferienprogramm von 01.07.24 bis 12.07.24 unter www.unser-ferienprogramm.de/arnstorf +++ Terminvereinbarung im Bürgerbüro erwünscht! +++

Archivierte Nachrichten

Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht im Winter

Der Markt weist in Anbetracht des vor der Tür stehenden Winters auf folgendes hin:

Gemäß der gemeindlichen Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter haben die Vorder- und Hinterlieger an Sicherungsflächen (Gehbahnen vor dem Grundstück) an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr  von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- und Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Der geräumte Schnee oder Eisreste sind neben der Gehbahn zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist dies nicht möglich, haben die Vorder- und Hinteranlieger das Räumgut am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind durch Räumungen freizuhalten.

Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbuße belegt werden (§ 13 der Verordnung).