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Bauen im Außenbereich und Jahresrechnungen genehmigt

Mit einer sogenannten Nasenbildung (rechts unten) wird der Flächennutzungsplan geändert und Bauland in Mitterhausen geschaffen. (Plan: Bauamt Arnstorf)

Dass das Bauen im Außenbereich wichtig und notwendig für die Belebung der Dörfer ist, darin sind sich die Markträte einig. Weniger Einigkeit herrschte über die Vorgehensweise im Bereich Mitterhausen. Dort hatte ein Bauwilliger ein Grundstück in der Absicht erworben, ein Wohnhaus mit Werkstatt zu bauen. Was fehlte, war eine Baugenehmigung, die aber erst nach der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung und der folgenden Änderung des Flächennutzungsplans möglich wird.

Weil der Markt erst nach Vollzug des Verkaufs die Bemühungen in Angriff genommen hatte, neues Bauland durch die Einbeziehungssatzung zu schaffen, bezeichnete CSU-Marktrat Peter Schaitl es als „nachträgliche Aufwertung des Grundstücks“, die ihm Bauchschmerzen bereite. Zukünftig werde es schwierig zu vermitteln, wenn andernorts nicht derart verfahren werden kann.

Bürgermeister Christoph Brunner und der Großteil des Marktrates sieht jedoch in der Vorgehensweise kein Problem. Schließlich hätten Landratsamt und Regierung von Niederbayern das letzte Wort und von dieser Stelle gebe es keine Einwände. LWG-Fraktionsführer Hans Reiter merkte an, dass der Markt grundsätzlich alles dafür tun müsse, um Bauland im Außenbereich zu schaffen. Davon hänge letztendlich der Fortbestand von Vereinen, wie beispielsweise der Feuerwehr ab. Er sei sich bewusst, dass einige Anlieger Bedenken an dem Bauvorhaben geäußert haben. Marktrat Schaitl solle sich hier aber nicht vor den Karren spannen lassen. Kyrill Gabor sprang seinem Fraktionskollegen nun zur Seite und betonte, dass es nicht darum gehe Bauen im Außenbereich zu verhindern. Ganz im Gegenteil, seine Fraktion sei ein ausdrücklicher Förderer. Schaitl habe lediglich die Vorgehensweise angeprangert, mit der der Markt einen Präzedenzfall schaffe.

LWG-Marktrat Thomas Brandhuber machte eine Grundsatzentscheidung daraus. „Soll das Land leben oder sterben?“, er hoffe, dass sich aus der Einbeziehungssatzung weitere neue Baumöglichkeiten in Mitterhausen ergeben. Letztlich hat der Marktrat mit drei Gegenstimmen sowohl der Einbeziehungssatzung, als auch der Änderung des Flächennutzungsplans grünes Licht erteilt.

Einstimmig genehmigt sind auch die Jahresrechnungen aus 2017 und 2018 und damit auch die nachträglichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Jahresrechnung 2017 schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 17,024 Millionen ab, im Vermögenshaushalt mit 5,796 Millionen Euro. Es erfolgte eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt von 1,9 Millionen Euro. Der ausgewiesene Überschuss beträgt 1,743 Millionen Euro.

Einvernehmen erteilt und Bürgermeister entlastet

Die Jahresrechnung 2018 schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 16,293 Millionen Euro ab, im Vermögenshaushalt mit 4,004 Millionen. 304  767 Euro werden dem Vermögenshaushalt zugeführt, der Überschuss beträgt 353 048 Euro.

Einstimmig erteilten die Markträte Bürgermeister Christoph Brunner Entlastung. Lediglich informiert wurden die Markträte über das Ergebnis der Jahresrechnung 2020, die gerade von der Kommunalaufsicht turnusgemäß geprüft wird. Demnach belaufen sich die Ein- und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 22,149 Millionen Euro, im Vermögenshaushalt auf 13,392 Millionen Euro. 6,913 Millionen Euro sollen dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.
(Quelle: LZ 1.7.2021)