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Archivierte Nachrichten

„Anrüchige“ Häuferl verärgern Anwohner

Ordnungsamt appelliert an Hundehalter

In der Frühlingsstraße weiß so mancher Fußgänger nicht mehr, wo er auf dem Gehsteig hintreten soll, denn der ist mit Hundekot übersät. Die meisten Hundebesitzer tun alles für ihr Tier und verhalten sich rücksichtsvoll, indem sie die anrüchigen Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners beseitigen oder ihre Hunde in öffentlichen Grünanlagen an der Leine führen. Dennoch wenden sich immer mehr Bürger an die Gemeindeverwaltung und klagen über Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Kinderspielplätzen und in Grünanlagen. Aktuell ist das verstärkt eben in der Frühlingsstraße der Fall, aber freilich nicht nur dort, sondern auch in vielen weiteren Ortsbereichen. „Das ist nicht nur ärgerlich, sondern durchaus gesundheitsgefährdend. Hundekot, unabhängig davon ob der Hund im Freien oder in einer Wohnung lebt, stellt für den Menschen ein potentielles Infektionsrisiko namentlich an Parasiten dar. Hierbei sind besonders Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene vermehrt gefährdet“, sagt Alexander Flexeder vom Ordnungsamt im Rathaus. Der Bauhof habe schon einige „Hundetoiletten“ in verschiedenen Bereichen der Gemeinde aufstellt. Diese seien mit kostenlosen Müllbeuteln ausgestattet, die nach Verfüllung in dem Behälter auch entsorgt werden können. „Der Markt Arnstorf bittet Sie, darauf zu achten, dass Ihr Tier nicht den Straßenkörper bzw. die öffentlichen Anlagen, Kinderspielplätze, Parkanlagen und Wiesen durch Kot verschmutzt. Führen Sie Ihren Hund nicht auf dem Kinderspielplatz, auf öffentlichen Flächen und Wiesen Gassi; nur dann kommt er nicht in Versuchung, diese unbemerkt für sein Geschäft zu benutzen und verursacht somit auch keine Gesundheitsgefährdung für Kinder und Erwachsene“, so der Appell Flexeders an die Hundehalter. Im Übrigen stellt die alleinige Zahlung der Hundesteuer keinen Freibrief für Hundebesitzer dar, der sie berechtigt die Hinterlassenschaften ihrer Tiere überall liegen zu lassen. Denn hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann, darauf weist Flexeder mit Nachdruck hin. 
(Quelle: RA 22.9.2018)