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Wasser und Kanal deutlich teurer

Marktrat beschließt Gebührenerhöhung - Rücklagenbildung für Kläranlage

Ab 1. Juli werden Arnstorfer für ihre Trinkwasserversorgung und Kanalnutzung wesentlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Der Marktrat hat einer Gebührenerhöhung zugestimmt. Gerade bei der Entwässerung will der Markt Rücklagen bilden, um einen Puffer für die künftigen hohen Investitionen zu haben.

Im Vierjahresturnus kommen die Gebühren auf den Prüfstand. Seit einigen Jahren erfolgt die Berechnung über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Als zuständige Sachbearbeiterin hatte Sabine Pfanzelt bereits die Mitglieder des Finanzausschusses und in der Marktratssitzung auch das gesamte Gremium über die komplexen Berechnungen informiert und klargestellt, dass sowohl die Wasserversorgung als auch die Abwasserentsorgung sogenannte kostendeckende Einrichtungen sind – heißt: die Kosten werden von den Verbrauchern zurückgeholt.

In den Gebühren eingerechnet sind zum einen die kalkulatorischen Kosten sowie die Betriebs- und Unterhaltungskosten. Bislang lag der Verbrauchsgebührensatz bei 1,39 Euro pro Kubikmeter, die Grundgebühr bewegte sich je nach Größe des Dauer- und Nenndurchflusses des Wasserzählers zwischen 30 und 48 Euro. Pfanzelt erläuterte, dass es mehrere Varianten gäbe, den erhöhten Aufwand auf die Bürger umzulegen: Bei unveränderter Höhe der Grundgebühr ergibt sich eine Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr auf 1,94 Euro pro Kubikmeter (zuzüglich Mehrwertsteuer). Bei einer Verdopplung der Grundgebühr läge der Kubikmeter-Wasserpreis bei 1,74 Euro. Die Verwaltung empfahl eine Erhöhung der Grundgebühr um 50 Prozent. Daraus resultiert eine Wasserverbrauchsgebühr von 1,84 Euro pro Kubikmeter (zuzüglich Mehrwertsteuer).

Die Grundgebührenstaffelung ab 1. Juli: 45 Euro bei einem Dauerdurchfluss des Wasserzählers bis vier Kubikmeter pro Stunde und einem Nenndurchfluss bis 2,5 Kubikmeter pro Stunde, 54 Euro bis zehn beziehungsweise bis sechs Kubikmeter pro Stunde, 63 Euro bis 16 beziehungsweise bis zehn Kubikmeter pro Stunde und 72 Euro über 16 beziehungsweise über zehn Kubikmeter pro Stunde.

Dieser Beschluss zur Wassergebühr fiel einstimmig. Wesentlich hitziger war die Debatte um die Entwässerungsgebühren, da der künftige Kostenaufwand wie ein Damoklesschwert über dem Markt hängt. Sabine Pfanzelt stellte zunächst klar, dass lediglich die Kosten für das Schutz- und Niederschlagswasser, das in den einzelnen Haushalten entsteht, auf die Gebühren umgelegt werden können. Den Aufwand für die Straßenentwässerung müssen die Kommunen aus den allgemeinen Haushaltsmitteln bestreiten. Die Kalkulation der Gebühren erfolgt in gleicher Weise wie bei der Wasserversorgung. Pfanzelt machte deutlich, dass sich die Kosten für den Kläranlagenbau erheblich auf die Gebühren und die Herstellungspreise niederschlagen werden. Doch dies schlage sich erst in der nächsten Berechnungsperiode, also in vier Jahren nieder. Bis dahin haben die Verbraucher eine Preissicherheit.

Ähnlich wie bei einem Bausparvertrag

Möglich ist es jedoch, derzeit einen höheren Gebührensatz zu verlangen und so eine Rücklagenbildung zu erwirken, um damit die späteren Kosten abzufedern. „Das ist ähnlich wie bei einem Bausparer“, zog Pfanzelt einen Vergleich und betonte, dass letztlich der Marktrat zu gegebener Zeit darüber entscheiden wird, wie und wann die Rücklagen in die Entwässerungsfinanzierung eingepreist werden. In der aktuellen Kostenberechnung spielt der Kläranlagenaufwand noch keine Rolle. Lediglich die Planung ist berücksichtigt. Zudem stehen auch noch keine konkreten Kalkulationszahlen im Raum, da die Planungen zur Kläranlage nochmals geändert werden. Am 20. Juni gebe es mit dem Planungsbüro ein Abstimmungsgespräch, teilte Bürgermeister Christoph Brunner mit.

Weil der Marktgemeinderat nicht konkret festlegte, dass der nun jährlich erzielte Überschuss explizit für den Kläranlagenbau verwendet wird, stimmte CSU-Marktrat Peter Schaitl gegen die Gebühren- und Grundgebührerhöhung.

Dennoch beschlossen ist die Verdopplung der Grundgebühr auf 60, 72, 84 beziehungsweise 96 Euro (abhängig von Dauer- und Nenndurchfluss des Wasserzählers). Die Verbrauchsgebühr steigt von 2,97 Euro auf 3,85 Euro pro Kubikmeter für Volleinleiter beziehungsweise 3,44 bei ausschließlicher Schmutzwassereinleitung. Der Herstellungsbeitrag wird auf 1,26 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 9,03 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche festgelegt. Auch diese Satzung tritt zum 1. Juli in Kraft.
(Quelle: Mediengruppe Attenkofer/Ausgabe Landauer Zeitung vom 07.Juni 2024/Autor: Angelika Gabor)